Segelflugausbildung

Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?

- flugmedizinische Tauglichkeit (Voraussetzung für den 1. Alleinflug)
- Mindestalter 13 Jahre für Ausbildung
- Mindestalter 16 Jahre für Lizenz
 

Die theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung Ausbildung erfolgt in den Fächern Navigation, Luftrecht, Meteorologie, Flugzeugkunde und Technik, Verhalten in besonderen Fällen, Aerodynamik sowie menschliches Leistungsvermögen. Zusätzlich wird im Rahmen der Ausbildung das Beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis in deutscher Sprache erworben. Die Unterrichtstunden werden durch unsere ehrenamtlich tätigen Fluglehrer in unserem Vereinsgebäude abgehalten. Die theoretische Prüfung wird beim Luftverkehrsamt Sachsen abgelegt.

Der praktische Teil

Die fliegerische Ausbildung beginnt in einem doppelsitzigen Segelflugzeug mit einem erfahrenen Fluglehrer. Hier werden die vorgeschriebene Ausbildungsabschnitte Stück für Stück abgearbeitet. Nachdem der erste Alleinflug absolviert ist, lernt der Schüler das Fliegen im thermischen Aufwind und fliegt dann eine Strecke von mindestens 50 km. 

Flugschein in der Hand - Wie geht's dann weiter?

Sind die Hürden nun genommen und man hält den heiß begehrten Schein endlich in der Hand sind die Möglichkeiten der Weiterentwicklung sehr vielfältig, zum Beispiel kann die Lizenz um die Motorsegler-Berechtigung erweitert werden.

Mehr Informationen im Flyer